| § 4 MarkenG - Entstehung
des Markenschutzes Der Markenschutz entsteht
- durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom
Patentamt geführte Register,
- durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen
Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung
erworben hat, oder
- durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser
Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser
Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.
|