"Marke" Hauptfunktion der Marke: Dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren zu garantieren und die Gewähr zu bieten, daß alle mit ihr versehenen Waren unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt sind, das für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden kann (EuGH, Urteil vom 29. September 1998 - Rs. C-39/97, Tz. 15- CANON). Eine Legaldefinition findet sich im § 3 Markengesetz. - Stand: März 1999 - |